Für einen klaren Kurs in Ihrer Vermögensnachfolge

Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Beratung in allen Bereichen des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts und der lebzeitigen Vermögensübertragung.

Erbrechtliche Expertise.
Für all das, was bleibt.

Erbrechtliche Entscheidungen zählen zu den sensibelsten rechtlichen Themen überhaupt. Sie betreffen familiäre Beziehungen, Vermögenswerte, unternehmerische Verantwortung und nicht selten auch persönliche Lebenswerke. Umso wichtiger ist eine Beratung, die fachlich überzeugt und zugleich Ihre individuelle Situation versteht.

Wir begleiten unsere Mandanten bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, der Planung lebzeitiger Übertragungen, der Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen sowie bei Erbauseinandersetzungen. Dabei entwickeln wir individuelle Konzepte, die Struktur und Klarheit schaffen, Risiken minimieren und Streitigkeiten verhindern.

kompass

Gesetzliche Erbfolge

Testament und Erbvertrag

Berliner Testament

Lebzeitige Übertragungen

Erbschaftsteuer

Vorsorgevollmacht

Pflichtteil

Erbauseinandersetzung

Testamentsvollstreckung

Wissenswert für Ihre Nachfolge

In unseren Ratgebern finden Sie Beiträge zu zentralen Fragen im Erbrecht – verständlich aufbereitet und mit Blick auf die Praxis.

Testament

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Häufig gefragt

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen im Erbrecht – kurz, präzise und auf den Punkt.

Die Antworten bieten eine erste Einordnung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Sie haben Fragen zu Ihrem konkreten Fall? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Wann sollte ich mich mit meiner Erbfolge beschäftigen?

Am besten dann, wenn Sie noch alle Optionen haben – also so früh wie möglich. Denn wer rechtzeitig plant, kann Freibeträge gezielt nutzen, Pflichtteilsansprüche reduzieren und Konflikte unter seinen Angehörigen von vornherein vermeiden. Viele erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten – insbesondere im Steuerrecht – setzen voraus, dass ausreichend Zeit bleibt. Wer erst im Ernstfall handelt, zahlt oft mehr und hat weniger Spielraum.

Ohne Testament oder Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge. Sie entspricht jedoch nicht immer dem, was sich der Verstorbene für seine Familie wünscht. Bei kinderlosen Ehegatten erbt der überlebende Partner nicht zwingend allein – Eltern oder Geschwister des Verstorbenen erben mit. Bei Paaren mit Kindern und einem gemeinsamen Haus fehlt dem Überlebenden oft die Liquidität, um jedem Kind seinen Anteil auszuzahlen. Und in Patchwork-Konstellationen führt die gesetzliche Erbfolge mitunter zu Ergebnissen, die niemand so gewollt hat. Ein Testament schafft Klarheit und stellt sicher, dass Ihr Vermögen so verteilt wird, wie Sie es möchten.

Nicht zwingend. Gesetze ändern sich, Vermögen wächst, Kinder werden geboren, Ehen werden geschlossen, getrennt oder geschieden. Was vor zehn Jahren sinnvoll war, kann heute rechtlich lückenhaft, steuerlich ungünstig oder schlicht überholt sein. Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir, ob Ihre Regelung noch trägt. Und wenn nicht, passen wir diese an.

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanspruch am Nachlass und steht Kindern, Ehegatten und in bestimmten Fällen auch Eltern des Verstorbenen zu. Er greift in der Regel dann, wenn die Berechtigten durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Dabei wird der Pflichtteilsberechtigte nicht Erbe. Er hat keinen Anspruch auf bestimmte Nachlassgegenstände und kein Mitspracherecht bei der Verteilung. Er erhält einen Geldanspruch gegen die Erben in Höhe der Hälfte des Wertes seines gesetzlichen Erbteils. Dieser ist im Regelfall sofort mit dem Erbfall fällig und durch die Erben in bar zu erfüllen.

In vielen Fällen ja. Das Gesetz gewährt nahen Angehörigen erhebliche Freibeträge: Ehegatten können bis zu 500.000 Euro steuerfrei erwerben, Kinder bis zu 400.000 Euro. Diese Freibeträge erneuern sich alle zehn Jahre und lassen sich durch frühzeitige Übertragungen mehrfach nutzen. Hinzu kommen Bewertungsspielräume bei Immobilien, die Steuerfreiheit für das Familienheim und weitreichende Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen. Wer die Gestaltungsspielräume kennt und vorausschauend einsetzt, kann die steuerliche Belastung erheblich reduzieren.

Ein plötzlicher Unfall, eine schwere Erkrankung, das zunehmende Alter – es gibt viele Gründe, warum ein Mensch seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Eine Vorsorgevollmacht bestimmt für diesen Fall, wer für Sie handelt: in finanziellen Angelegenheiten, in Gesundheitsfragen und in persönlichen Belangen. Ohne sie bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer und das muss nicht die Person sein, die Sie sich wünschen. Die Vorsorgevollmacht stellt damit sicher, dass Ihr Wille auch dann zählt, wenn Sie ihn nicht mehr selbst äußern können.

Erben mehrere Personen gemeinsam, entsteht eine Erbengemeinschaft. Sie ist keine freiwillige Verbindung, sondern eine Zwangsgemeinschaft kraft Gesetzes.

Bei einer Erbengemeinschaft wird der gesamte Nachlass gemeinschaftliches Vermögen aller Miterben. Das bedeutet: Alles gehört allen – kein Miterbe hat ein Recht an einem bestimmten Nachlassgegenstand. Auch Verfügungen über einzelne Nachlassgegenstände, etwa der Verkauf einer Immobilie, sind im Regelfall nur gemeinschaftlich möglich.

In der Praxis gestaltet sich die Abwicklung der Erbengemeinschaft häufig als langwierig und konfliktreich. Wie schnell die Auseinandersetzung gelingt, hängt insbesondere davon ab, ob die Miterben an einem Strang ziehen.

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Lassen Sie uns gemeinsam Klarheit schaffen

Ob Sie Ihre Nachfolge frühzeitig regeln, ein Testament rechtssicher gestalten oder erbrechtliche Ansprüche durchsetzen möchten – wir nehmen uns Zeit und entwickeln eine Strategie, die wirklich zu Ihnen passt.